Bekanntmachungen
Information zur Grundsteuer 2025
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen werden die Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrages und die Grundsteuerbescheide, welche vor dem 01.01.2025 erlassen wurden bzw. noch werden kraft Gesetz zum 31.12.2024 für die Zukunft aufgehoben.
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuer-werten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein.
Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommune bilden die durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg festzusetzende Hebesätze. Diese sind in der Satzung zur Festsetzung der Hebesätze über die Grund- und Gewerbesteuer der Großen Kreisstadt Marienberg (Hebesatzsatzung) wie folgt aktuell festgelegt:
- Grundsteuer A: 310 v.H.
- Grundsteuer B: 420 v.H.
Unter Beachtung der ab 01.01.2025 gültigen Grundsteuermessbeträge hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg in seiner Sitzung am 09.12.2024 beschlossen, dass die Hebesätze unverändert ab 01.01.2025 weiter gelten. Die seitens des Finanzamtes der Stadt übermittelten Grundsteuermessbescheide – gültig ab 01.01.2025 – sind, unter Anwendung des vorgenannten Hebesatzes, die Berechnungsgrundlage für den Erlass der Grundsteuerbescheide, welche zu Beginn des Jahres 2025 versandt werden.
Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich in jedem Fall. Sie wird Ihnen mit dem neuen Grundsteuerbescheid verbindlich mitgeteilt. Bitte leisten Sie für 2025 keine Zahlungen, bevor Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben.
Es wird weiterhin erforderlich, etwaige für die Zahlung der Grundsteuer derzeit verwendete Daueraufträge im Dezember 2024 zu löschen und nach Vorlage des neuen Bescheides wieder einzurichten. Gern können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen.
Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) bereits erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, nachdem Sie einen neuen Steuerbescheid für 2025 erhalten haben und dieser fällig ist.
Mitteilungen der Stadtverwaltung Marienberg
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