Windenergie
Raumordnungsplan Wind (ROPW) als Sachlicher Teilregionalplan für die Planungsregion Chemnitz
Folgende Planungskriterien sind aus Sicht der Stadt Marienberg für die weitere Ausarbeitung des ROPW zur Festlegung von Windenergiegebieten WEG zu berücksichtigen:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in öffentlicher Sitzung am 11.3.2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplanes Wind gefasst.
Ziel ist es, Flächen für Windenergieanlagen WEA im Stadtgebiet zu ermitteln, welche aus Sicht der Stadt Marienberg dazu geeignet sind. Die ermittelten Flächen sollen in den ROPW einfließen und auch auf das rTFZ angerechnet werden.
Einhaltung des Flächenbeitragswertes von 2%
Seitens der Planungsregion Chemnitz sollten nur die gesetzlich geforderten 2 % der Fläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden, nicht mehr. Gebiete der Planungsregion, welche zur Erreichung des regionalen Teilflächenziels anteilig mehr Fläche ausweisen, müssen einen Ausgleich erfahren.
Gebiet um Ortsteil Rübenau
Ein enormer Suchraum umlagert regelrecht den OT Rübenau. Es sind ausschließlich Waldflächen betroffen, welche zur Stadt Olbernhau gehören. Eine derartige Überfrachtung einer Ortschaft mit Suchraumflächen muss ausgeschlossen werden. Ggf. sollte eine geschlossene Suchraumfläche im Umkreis einer Ortschaft größenmäßig begrenzt werden. Es sollen Sichtachsen freigehalten werden.
Waldflächen
Der Suchraum (bei 1000 m Siedlungspuffer) umfasst für das Gebiet Marienberg in erster Linie Waldflächen.
Der Wald leistet einen wichtigen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz und trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei. Wälder haben eine herausragende Bedeutung für die biologische Vielfalt in Flora und Fauna.
Auch aufgrund der klimatischen Änderungen muss der Wald als natürlicher Wasser- und wichtiger C02 -Speicher erhalten bleiben. Großflächige Abholzungen haben negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Umgebung und erhöhen die Gefahr von Erosionen oder Hochwasser. Die Wasserspeicherfunktion ist überaus wichtig, da die regionalen Trinkwasserangebote daraus mit gespeist werden. An der Trinkwasserversorgung ist sogar die Landeshauptstadt Dresden angebunden.
Außerdem nutzt der Mensch den Wald zur Erholung.
Im Regionalplan Chemnitz 2023 sind walderhaltende und waldmehrende Ziele und Grundsätze der Raumordnung formuliert. Die Bedeutung des Waldes für die Planungsregion ist ausführlich dargestellt. Um den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung nicht zu widersprechen, dürfen Waldflächen nur in geringstem Umfang für WEG zur Verfügung gestellt werden.
In jedem Fall gilt es, den Umfang des Eingriffs in die Natur, das Vorhandensein von Zuwegungen und auch die Belange des Brandschutzes zwingend zu betrachten und abzuwägen.
Siedlungsabstand 1000 m
Der 1000 m - Abstand zur Wohnbebauung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sollte eingehalten werden. Störfaktoren wie Schattenwurf und Geräusche, welche auf die Wohnbebauung wirken, werden dadurch deutlich reduziert. Nach den vorliegenden Berechnungen ist auch mit 1000 m - Siedlungsabstand die Erreichung des regionalen Teilflächenziels möglich. Ausnahmen vom 1000 m - Siedlungsabstand sollte nur mit Stadtratsbeschluss möglich sein (Sicherung Planungshoheit der Stadt).
Straßen
Im ROPW bleiben Orts- bzw. Gemeindestraßen als Ausschlusskriterium unerwähnt. Auf Gemeindestraßen sind WEA ebenfalls tatsächlich nicht möglich. WEA müssen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in einem erforderlichen Abstand zu allen öffentlichen Straßen errichtet werden. Es ist witterungsbedingt Eisschlag möglich. Es sind somit auch dringend Anbaubeschränkungszonen für Gemeinde- bzw. Ortsstraßen als Ausschlusskriterium aufzunehmen (mind. 80 m).
Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří
Die Sichtbeziehungen der Bestandteile und auch der assoziierten Objekte müssen von WEA freigehalten werden.
Naturschutzgroßprojekt Erzgebirgskreis „Lebensräume verbinden"
Die Stadt Marienberg hat sich gemeinsam mit dem Erzgebirgskreis sowie den Gemeinden Grottendorf und Sehmatal zum Naturschutzgroßprojekt Erzgebirgskreis bekannt, um die schützenswerte Natur in der Region zu bewahren und weiter zu entwickeln. Dabei soll die Entwicklung der Flächen auch in die angrenzenden Gebiete ausstrahlen.
Das Gebiet des Naturschutzgroßprojektes Erzgebirgskreis und angrenzende Bereiche sind als Ausschlusskriterium von WEA freizuhalten.
Flugplatz Ansprung
Erteilung einer Außenstart- und -landeerlaubnis für das Fluggelände Ansprung durch die LOS (Fluggelände siehe Lageplan). Der entsprechende Bereich des Landeplatzes Ansprung einschließlich 80 m sind freizuhalten.
Landesverteidigung
Seit mehr als 200 Jahren gehört die Garnison untrennbar zum Stadtbild und damit zur Geschichte Marienbergs. Den Bundeswehrstandort Marienberg gilt es langfristig zu sichern! Die Errichtung von WEA auf Standortübungsplätzen ist abzulehnen, da aus unserer Sicht dann keine Schießübungen mehr möglich sind. Es stellt sich außerdem die Frage, wie Wartung und Brandschutzsicherung der WEA auf Standortübungsplatzen gewährleistet werden soll.
Staatlich anerkannter Erholungsort Pobershau, Hinterer Grund, Rittersberg
Sichtbeziehungen zu WEA sind von den Gemeindeteilen mit besonderer Funktion Erholung auszuschließen. Entsprechend ist der Siedlungsabstand bei staatlich anerkannten Erholungsorten soweit zu vergrößern, dass keine Sichtbeziehungen zu den WEA die landschaftlichen Besonderheiten sowie das attraktive Ortsbild stören.
Repowering
Repoweringflächen sind im ROPW mit zu betrachten und müssen auf das rTFZ angerechnet werden.
Regionalplan Region Chemnitz
In den Regionalplänen werden die Grundsätze nach § 2 ROG sowie die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Sie übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne nach § 6 Abs. 4 SächsNatSchG.
Ein Regionalplan konkretisiert die allgemein gehaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung nach den regionalen Besonderheiten und gibt damit unter anderem einen verbindlichen Rahmen für die Bauleitplanung der Gemeinden sowie Planungssicherheit für Fachplanungsträger vor.
Der Regionalplan Region Chemnitz kann bei der Aufstellung eines ROPW nicht unberücksichtigt bleiben.
Im Folgenden werden Planungskriterien für den ROPW aufgeführt, welche aus den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans Region Chemnitz 2023 resultieren:
Festgesetzter Vorsorgestandort für Industrie und Gewerbe
(V2 zwischen B 174 und OT Lauterbach) Die festgelegte Fläche der Vorsorgestandorte für Industrie und produzierendes Gewerbe ist komplett für die Errichtung von WEA auszuschließen.
Kulturlandschafü Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
Die Kulturlandschaft und Natur prägen das Erzgebirge in seinen Grundsätzen. Sie sind wichtig für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie ein wesentlicher Tourismusmagnet. WEA würden die Besonderheit und Wirkung der einzigartigen Landschaftserscheinungen nachhaltig stören und dürfen an Standorten, welche in irgendeiner Weise Einfluss auf den Kulturlandschaftsschutz ausüben, nicht errichtet werden. Bei der Festlegung von WEG ist die herausragende Bedeutung der Kultur- und Naturlandschaft für das Erzgebirge zu berücksichtigen.
Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Neben den festgesetzten Natur- und Landschaftsschutzgebieten müssen auch die Planungs und Untersuchungsgebiete für Natur- und Landschaftsschutzgebiete von der Errichtung von WEA ausgeschlossen werden. Diese Gebiete grenzen an festgesetzte Schutzgebiete an und dienen der Entwicklung weiterer Schutzflächen.
Arten- und Biotopschutz
Flächen als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz sowie als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet zum Schutz des vorhandenen Waldes sind von WEA freizuhalten. Sie sind Elemente des großräumig übergreifenden Biotopverbundes als funktional zusammenhängendes Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume und sichern die biologische Vielfalt.
Großflächig naturnahe Waldkomplexe
Die im RP ausgewiesenen großräumigen naturnahen Waldkomplexe sind zu erhalten, vor Beeinträchtigungen zu schützen und naturnah zu entwickeln - Kühnhaider Moorwaldkomplex mit NSG Mothäuser Heide.
Die festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung sind zum Erreichen des Waldmehrungszieles gemäß RP bevorzugt und möglichst vollständig in Anspruch zu nehmen und deshalb von WEA freizuhalten.
Moore
Auf eine Renaturierung der festgelegten Moore, organischen Nassstandorte und moortypischen Biotope ist hinzuwirken. Der Suchraum umfasst einige konkret betroffene Flächen: Flächen zwischen Pobershau und Kühnhaide südlich Gelobtland, Lauterbacher Knochen, Lauta, Mooshaide. Die Flächen sind großräumig von WEA freizuhalten. Die Versiegelung von Fläche bei der Errichtung hat negative Auswirkungen auf das Grundwasservorkommen.
Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (Vögel)
Es sollen artenschutzfachliche Grundlagen erarbeitet werden, welche Dichtezentren und Schwerpunkträume windenergiesensibler Arten bestimmen. Daraus können sich Ausschlussgebiete für WEA ableiten. Ggf. wird bei weiteren Beteiligungsmöglichkeiten hierzu Stellung genommen.
Im Bereich Marienberg sind Flächen als Tal-Lebensräume, Wald-Lebensräume, Offenlandslebensräume/Brut und Rast ausgewiesen. Diese Gebiete sind von WEA freizuhalten.